Hertweck & Kollegen

Narkose

Behandlung in Narkose durch ihren Zahnarzt

In manchen Fällen ist es sinnvoll oder gar nötig eine Behandlung unter Narkose durchzuführen. Oft sind dies Kinder mit extrem hohem Kariesbefall, die eine langwierige Behandlung in kleinen Schritten in Aussicht hätten, Menschen mit geistiger Behinderung oder auch Patienten mit starkem Würgereiz oder bei großen chirurgischen Eingriffen. Um diesen Patienten ein traumatisches Zahnarzterlebnis zu ersparen und schnell handeln zu können, ist es hier oft sinnvoll, eine Vollnarkose durchzuführen. Dies stellt jedoch die absolute Ausnahme dar und generell muss bei starkem Kariesbefall dringend über Ernährungslenkung und Mundhygiene beraten werden.

Eine Übernahme der Anästhesie-Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse ist bis zum 12. Lebensjahr dann gegeben, wenn eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Für Erwachsene ist eine Narkose vom Patienten selbst zu bezahlen.

Die Behandlung in Narkose führen wir in Zusammenarbeit mit Dr. Hebel, Facharzt für Anästhesie, ambulant in unserer Praxis durch.

 

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